Forschungszulage Beratung:
Steuerliche Förderung von Innovationen

Forschungszulage: Dieser Begriff öffnet für viele Unternehmen eine Tür zu steuerlichen Vorteilen und Investitionssicherheit. Mit der Möglichkeit, Anträge bis zu vier Jahre rückwirkend zu stellen, ergeben sich für Unternehmen Chancen, die finanzielle Belastung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) zu erleichtern. Doch was verbirgt sich hinter dieser steuerlichen Förderung, und wie können Unternehmen davon profitieren? Wie kann eine Forschungszulage Beratung unterstützen? Diesen Fragen gehen wir hier auf den Grund.

So unterstützen wir als Berater bei der Forschungszulage  

Das Verfassen eines technischen Antrags mit maximal 4.000 Zeichen mag zunächst simpel erscheinen, doch innerhalb dieses begrenzten Rahmens müssen Sie einen externen Gutachter überzeugen, dass Ihr Projekt sämtliche Programm-Anforderungen erfüllt, um die Freigabe der Bescheinigung zu erreichen.

Es ist essentiell, dass jeder Begriff präzise gewählt wird, um mit dieser Wortbegrenzung die notwendigen Informationen effektiv zu vermitteln. Als Ihr kompetenter und erfahrener Berater für die Forschungszulage müssen wir das Projekt nicht nur verstehen, sondern auch so darstellen, dass es für Außenstehende nachvollziehbar ist. Ebenso wichtig ist die Kenntnis sämtlicher (wechselnder) formaler Regularien, insbesondere:

Erfüllung der Anforderungen für die Bescheinigung bzw. Forschungszulage.
Beachtung der Dokumentationsvorgaben.
Umgang mit Projektänderungen während der Laufzeit.

Banhoek Consulting als Ihr Forschungszulage-Berater

Ein kompetenter Forschungszulage Berater unterstützt in allen Phasen und lässt Sie nicht im Stich, gerade auch in Hinblick auf mögliche spätere Finanzamt- oder Betriebsprüfungen.Ein guter Berater hat zudem einen Überblick über die Vielfalt der Förderlandschaft und kann beraten, welches Programm am besten zu Ihrem Entwicklungsprojekt passt und ob sich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren lässt.

Als Forschungszulage Beratung helfen wir bei der Identifizierung von F&E-Vorhaben, dem Aufbau der erforderlichen Dokumentation und kennen die Feinheiten in der Formulierung, um Ihre Projekte präzise und verständlich zu präsentieren. Nach Erhalt des Bescheids unterstützten wir Sie weiterhin bei der Dokumentation, der Ermittlung und dem Nachweis der entstandenen Kosten sowie bei der Auszahlung der Forschungszulage durch das Finanzamt.

Zu beachten ist, dass individuelle Beratungen zur steuerlichen Forschungsförderung nicht von der Bescheinigungsstelle angeboten werden - Sie werden von offizieller Stelle daher etwas "allein gelassen". Bei Banhoek Consulting als Ihr Berater für die Forschungszulage haben wir uns ausschließlich auf die Beantragung der Forschungszulage für innovative Tech-Unternehmen spezialisiert. Gerne helfen wir auch Ihnen, an diese attraktiven Fördermittel zu gelangen.

Die Forschungszulage: Das Wichtigste in Kürze

Förderkriterien
Förderberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen.
Rückwirkende Förderung
Als einziges Förderprogramm ist hier die rückwirkende Beantragung für bis zu vier Jahre möglich.
Themenfreiheit
Ein  Forschungsschwerpunkt ist nicht vorgegeben, alle Branchen sind förderfähig.
Maximalförderung
Die maximale Forschungszulage pro Jahr beträgt 3,5 Millionen Euro ab dem 28. März 2024.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung, die Unternehmen in ihren Forschungsaktivitäten unterstützt – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Besonders attraktiv ist die Förderung, da ein Teil der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich geltend gemacht werden können. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den folgenden drei Kategorien.

Grundlagenforschung

Die Grundlagenforschung umfasst Experimente oder wissenschaftliche Arbeiten, um neues Wissen zu generieren, das nicht unmittelbar kommerziell verwertbar ist.
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Industrielle Forschung

Die industrielle Forschung zielt darauf ab, die Grundlagen für neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu schaffen oder bestehende weiterzuentwickeln.
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Experimentelle Entwicklung

Die experimentelle Entwicklung beinhaltet die Kombination oder Weiterentwicklung bereits vorhandener Produkte oder Verfahren.
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Welche Unternehmen sind berechtigt zur Beantragung der Forschungszulage?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die nicht von der Besteuerung befreit sind und die Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) durchführen, können die Forschungszulage beantragen. Dazu gehören Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittelgroße Unternehmen (KMU), Start-ups sowie Großunternehmen. Dies umfasst Unternehmen aus den verschiedensten Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.

Unternehmen, die eine Forschungszulage beantragen wollen, müssen FuE-Vorhaben durchführen, die erst nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Weitere Informationen dazu, wer zur Beantragung der Forschungszulage berechtigt ist, finden Sie in unserem verlinkten Wissensartikel.

Exkurs: Was sind Forschungs- und Entwicklungs­projekte?

Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) beinhalten strukturierte und kreative Tätigkeiten mit dem Ziel, neues Wissen zu generieren und anzuwenden. Dies kann die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen beinhalten. Aber auch bedeutende Verbesserungen an bereits bestehenden Produkten können zu FuE-Projekten zählen.

Höhe der Forschungszulage

Die Forschungszulage wird individuell berechnet und beträgt 25 % (bei KMU 35 %) einer bestimmten Bemessungsgrundlage. Diese berechnet sich aus der Summe der förderfähigen Aufwendungen, die aktuell bei maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Millionen Euro) pro Jahr liegt. Die Festsetzung der Forschungszulage erfolgt durch das Finanzamt.

Das Besondere an der Forschungszulage ist, dass sie nicht einfach ausgezahlt, sondern auf die zu zahlende Steuer angerechnet wird. Sie wird Unternehmen nur dann ausgezahlt, wenn der Betrag die gesamte Steuerlast übersteigt. Der Maximalbetrag der Auszahlung beträgt eine Million Euro jährlich.

Was kann bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden?

Da die Forschungszulage nicht auf Branchen oder Themen beschränkt ist, können nicht nur klassische FuE-Vorhaben gefördert werden, sondern alle Entwicklungsprojekte der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Daher gehören zu den förderfähigen Ausgaben:
der Bruttoarbeitslohn der FuE-Beschäftigten,
die Kosten für Auftragsforschung oder Kooperationsprojekte (davon sind bis zu 70 % förderfähig),
die Eigenleistungen von Einzelunternehmern (bis zu 70 €/h bei max. 40 h/Woche) und
Sachkosten.

Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage

Die Forschungszulage bietet Unternehmen in schwierigen Zeiten Investitionssicherheit. Mit erfüllten Voraussetzungen haben sie laut Gesetz sogar einen Rechtsanspruch auf die Zulage. Die Anträge auf Forschungszulage können bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Somit ist ebenfalls eine rückwirkende Beantragung für die Jahre 2020 bis 2023 möglich.

Kleine und mittlere Unternehmen haben im Gegensatz zu Großunternehmen eine höhere Förderquote (35 %) der förderfähigen Aufwendungen. Dies bedeutet, dass KMU bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr an Forschungszulage erhalten können.

Trotz einer komplexen und zeitaufwendigen Antragstellung sind die Chancen auf Förderung deutlich höher als bei anderen Programmen, da die Erfolgsquote – insbesondere mit einem erfahrenen Forschungszulage-Berater an Ihrer Seite – besonders hoch ist.

Ihr Vorteil bei Banhoek Consulting

Lassen Sie uns gerne das Potenzial für Ihr Unternehmen besprechen. Denn unsere jahrelange Erfahrung ermöglicht es uns, Ihnen bei der Beantragung Ihrer Forschungszulage zu helfen.
Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihr FuE-Vorhaben fördern.

Weitere Vorteile der Forschungszulage

Die Forschungszulage ist weder auf bestimmte Themen noch auf eine Branchen beschränkt.
Das gesamte BSFZ-Antragsverfahren erfolgt online und digital über ein Antragsportal.
Die Bearbeitungszeit der BSFZ beträgt maximal drei Monate.

Der Antrag auf Forschungszulage für FuE-Vorhaben

Das zweistufige Antragsverfahren auf die Forschungszulage ist vollständig digital und sieht wie folgt aus. Als Berater unterstützen wir Sie im gesamten Prozess:
01
Zuerst müssen Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz stellen.
02
Bei positiver Bescheinigung müssen die entstandenen förderfähigen Kosten dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden.

Das Antragsverfahren:
So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Anforderungen prüfen
Anforderungen für Forschung und Entwicklung prüfen.

01

Antragserstellung
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz im Web-Portal der BSFZ ausfüllen und hochladen. 

02

Zulage beantragen
Bei einer positiven Bescheinigung: Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt stellen.

03

Jährliche Erneuerung
Einmal pro wirtschaftlichem Jahr muss die Bescheinigung für die Forschungszulage in einem zweiten Antrag erneuert werden.

04

Worauf Sie bei der Beantragung der Forschungszulage achten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel „Forschungszulage beantragen: So geht’s“.

Fazit: Attraktive Fördersumme & klare Kriterien

Die Forschungszulage bietet Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe und Branche – eine attraktive Möglichkeit, ihre Forschungsaktivitäten finanziell zu unterstützen. Mit einer Maximalförderung von bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich ab 2024 können Unternehmen daher nicht nur finanzielle Entlastung erfahren, sondern auch ihre Innovationskraft stärken.

Die Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung und die klaren Kriterien für förderfähige Projekte machen die Forschungszulage zu einem wichtigen Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu steigern.

Sollten Sie für Ihr Unternehmen fachkundige Unterstützung durch einen Berater für die Forschungszulage benötigen, um alle Vorteile optimal zu nutzen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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