Beantragung

Forschungszulage für Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Forschungszulage ist eine lukrative Möglichkeit für Unternehmen, ihre Innovationsprojekte finanziell zu fördern. Dabei gilt: Grundsätzlich können alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe oder Rechtsform diese Unterstützung beantragen. Einschränkungen gibt es jedoch für Unternehmen, die als „in Schwierigkeiten“ eingestuft werden. Die EU-Richtlinie definiert fünf Kriterien, die den Ausschluss begründen können, wie zum Beispiel ein laufendes Insolvenzverfahren oder ein starkes Missverhältnis von Kapital und Schulden. Doch auch in schwierigen Fällen gibt es Ausnahmen und individuelle Lösungen.

Was sind „Unternehmen in Schwierigkeiten“?

Die Einstufung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ umfasst folgende Szenarien:

  1. Laufendes Insolvenzverfahren: Unternehmen, die sich in einem aktiven oder unmittelbar bevorstehenden Insolvenzverfahren befinden, sind von Förderprogrammen ausgeschlossen. Auch wenn Gläubiger die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllt haben, ist keine Förderung möglich.
  2. Kapitalverlust bei Kapitalgesellschaften: Gesellschaften wie GmbH oder AG, bei denen mehr als die Hälfte des Stammkapitals durch Verluste aufgebraucht ist, können nicht gefördert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter drei Jahren, die trotz Kapitalverlust Anspruch auf Förderung haben können.
  3. Kapitalverlust bei Personengesellschaften: Ähnlich wie Kapitalgesellschaften dürfen auch Personengesellschaften wie KG oder OHG keine Fördermittel beantragen, wenn mehr als die Hälfte der Eigenmittel verloren ist. Auch hier besteht eine Ausnahme für jüngere KMUs, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung nicht betroffen sind.
  4. Laufende Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe: Unternehmen, die staatliche Hilfen für Umstrukturierung oder Rettung erhalten, können nicht zusätzlich eine Forschungszulage beantragen, solange die Rettungshilfen nicht zurückgezahlt oder der Umstrukturierungsplan noch nicht abgeschlossen ist.
  5. Hoher Verschuldungsgrad oder niedriges Zinsdeckungsverhältnis: Ein buchwertbasierter Verschuldungsgrad über 7,5 oder ein Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0 signalisiert finanzielle Instabilität und kann zur Ablehnung des Antrags führen. KMUs sind jedoch auch hier von dieser Regelung ausgenommen und können dennoch eine Forschungszulage erhalten.

Nutzen Sie Ausnahmeregelungen und spezielle Beratung

Die EU-Kriterien sind streng, aber es gibt Ausnahmen und Möglichkeiten, die Ihre Förderchancen erhöhen können. Banhoek Consulting unterstützt Sie dabei, diese Ausnahmeregelungen optimal zu nutzen und individuell auf Ihre Unternehmenssituation anzupassen.

Vier Strategien für förderfähige Unternehmen in schwieriger Lage:

  1. Jährliche Betrachtung und Bewertung: Bei komplexen Finanzlagen führen wir für Ihr Unternehmen eine detaillierte Bewertung jedes Wirtschaftsjahres durch. Manchmal erlaubt eine sorgfältige Analyse, förderfähige Projekte zu identifizieren, die auch für Unternehmen in Schwierigkeiten zugänglich sind.
  2. Individuelle Beratung zum Status „Unternehmen in Schwierigkeiten“: Auch wenn Ihr Unternehmen offiziell als „in Schwierigkeiten“ eingestuft ist, kann ein positiver Förderbescheid den Status beeinflussen. Wir prüfen im Detail, wie sich dies auf Ihren Antrag und Ihre Fördermöglichkeiten auswirkt.
  3. Coronabedingte Sonderregelungen: Unternehmen, die zwischen Januar 2020 und Juni 2021 wirtschaftlich beeinträchtigt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Zulage beantragen. Unsere Berater klären, ob Ihr Unternehmen von diesen Sonderregelungen profitieren kann.
  4. Sonderregelung für Start-ups und junge Unternehmen: Für Unternehmen in den ersten drei Jahren nach der Gründung gelten großzügigere Kriterien. Auch hier prüfen wir Ihre Voraussetzungen und begleiten Sie bei der Beantragung, damit Sie das Maximum aus Ihrer Förderung herausholen können.

Liebe Steuerberater,

Wir bieten eine umfassende, professionelle Begleitung Ihrer  Mandanten bei der  Innovationsförderung. Sie fokussieren sich auf ihre standesrechtlichen Leistungen, unsere Experten übernehmen alle Formalitäten der Forschungszulage.

Infos für Steuerberater

Der Prozess mit Banhoek Consulting: Erfolg auch in komplexen Fällen

Viele Unternehmen scheitern an der Antragsstellung für die Forschungszulage, weil der Prozess komplex und die Anforderungen umfassend sind. Besonders in Fällen von schwierigen Unternehmenslagen kann es hilfreich sein, eine erfahrene Förderberatung wie Banhoek Consulting hinzuzuziehen. Unsere Expertise ermöglicht es, den Antrag effizient und erfolgsorientiert vorzubereiten und die Prozesse bestmöglich zu vereinfachen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Initialanalyse und Strategieplanung: Wir führen eine gründliche Erstbewertung Ihres Unternehmens durch, um zu entscheiden, ob ein Antrag sinnvoll und erfolgversprechend ist. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Antragsstrategie, die Ihre Erfolgschancen maximiert.
  • Optimierung der Dokumentation: Besonders für Unternehmen in schwieriger Lage ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Wir unterstützen Sie bei der Erfassung aller relevanten Kosten und Ausgaben und bereiten die Dokumentation so vor, dass keine Unklarheiten entstehen.
  • Beratung zur Ausnahmeregelung: In vielen Fällen können Ausnahmeregelungen genutzt werden, um die Förderfähigkeit auch bei schwierigen Unternehmenssituationen sicherzustellen. Unsere Berater prüfen alle potenziellen Sonderregelungen und setzen sie individuell für Ihr Unternehmen um.
  • Prozessbegleitung und Widerspruchsverfahren: Sollte ein Antrag abgelehnt werden, stehen wir Ihnen auch im Widerspruchsverfahren zur Seite und helfen, weitere Argumente für die Förderfähigkeit Ihrer Projekte zu entwickeln.

Fazit: Mit der richtigen Strategie zum Erfolg – auch in schwierigen Zeiten

Selbst in schwierigen Unternehmensphasen ist die Forschungszulage oft ein gangbarer Weg, um finanzielle Unterstützung für Innovation und Entwicklung zu erhalten. Banhoek Consulting bietet Ihnen fundierte Beratung und umfassende Unterstützung in jeder Phase des Antragsprozesses. Gemeinsam prüfen wir Ihre Ausgangslage und identifizieren die für Sie besten Fördermöglichkeiten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie uns Ihren Antrag so effizient und erfolgreich wie möglich gestalten.

Interesse an einem Beratungsgespräch? Unsere Erstberatung klärt alle Ihre Fragen und bietet Ihnen eine umfassende Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Zögern Sie nicht, die Forschungszulage in Anspruch zu nehmen – auch in schwierigen Zeiten kann eine passgenaue Förderung neue Perspektiven eröffnen.

Banhoek Consulting hat sich auf die Beantragung der Forschungszulage spezialisiert. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns unter banhoek.io/kontakt

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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